Der Leistungsbereich eines Hausverwalters ist grundsätzlich nicht einheitlich definiert, die Regelungen über die entsprechenden Aufgabenbereiche werden im Verwaltervertrag festgelegt. Sämtliche Rechte und Pflichten eines Hausverwalters und sich daraus ergebende Tätigkeiten werden primär definiert durch das Wohnungseigentumsgesetz. Um Ihnen einen Eindruck über unsere Tätigkeiten zu verschaffen, finden Sie anbei einige der Aufgabenbereiche unserer Verwaltung: